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   OVG Niedersachsen, 10.02.2003 - 2 LA 2953/01   

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OVG Niedersachsen, 10.02.2003 - 2 LA 2953/01 (https://dejure.org/2003,9521)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 10.02.2003 - 2 LA 2953/01 (https://dejure.org/2003,9521)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 10. Februar 2003 - 2 LA 2953/01 (https://dejure.org/2003,9521)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Berufungszulassung; Darlegung des Zulassungsgrundes

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Entscheidung der Streitsache nicht durch den Einzelrichter, sondern durch die Kammer; Hinreichende Darlegung eines Zulassungsgrundes nach § 124 Abs. 2 Nr. 5 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) a.F., wenn geltend gemacht wird, das Verwaltungsgericht habe es versäumt, den zu ...

  • Judicialis

    VwGO § 124 II Nr 1; ; VwGO § 124 II Nr 2; ; VwGO § 124 II Nr 5; ; VwGO § 124 a; ; VwGO § 144 IV; ; VwGO § 194 I Nr 1; ; VwGO § 86 I HS 2; ; VwGO § 87 b

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Entscheidung der Streitsache nicht durch den Einzelrichter, sondern durch die Kammer; Hinreichende Darlegung eines Zulassungsgrundes nach § 124 Abs. 2 Nr. 5 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) a.F., wenn geltend gemacht wird, das Verwaltungsgericht habe es versäumt, den zu ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2003, 867
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (21)

  • BVerwG, 26.06.1980 - 2 C 8.78

    Dienstliche Beurteilung von Beamten

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.02.2003 - 2 LA 2953/01
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (s. z. B. Urt. v. 26.6.1980 - BVerwG 2 C 8.78 -, BVerwGE 60, 245; Urt. v. 28.8.1993 - BVerwG 2 C 37.91 -, Buchholz 232.1 § 40 BBG Nr. 15) und der beiden mit Beamtensachen befassten Senate des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts (s. etwa das Urt. des beschließenden Senats v. 13.9.1995 - 2 L 636/91 - und des 5. Senats v. 8.6.1999 - 5 L 1060/97 -) ist der für den Dienstherrn bei der Erstellung einer dienstlichen Beurteilung handelnde Beamte nicht verpflichtet, ein (reines) Werturteil - wie das hier umstrittene (Gesamt-)Werturteil "befriedigend" in der Beurteilung vom 1. Oktober 1998 - , welches nicht auf einer bestimmten Tatsachengrundlage beruht, sondern auf einer Vielzahl von Eindrücken und Beobachtungen, durch bestimmte Tatsachen zu belegen.

    Auch im verwaltungsgerichtlichen Verfahren kann der Beurteilte nicht die Darlegung und den Nachweis der einzelnen 'Tatsachen' verlangen, die einem Werturteil in ihrem Ursprung auch zu Grunde liegen, in ihm selbst aber - entsprechend der dem Dienstherrn insoweit zustehenden Gestaltungsfreiheit - nicht in bestimmbarer, dem Beweis zugänglicher Weise enthalten sind (BVerwG, Urt. v. 26.6.1980, aaO, S. 250; Nds. OVG, Urt. v. 8.6.1999 - 5 L 1060/97 -).

    Entscheidend ist, dass das (Gesamt-)Werturteil keine formelhafte Behauptung bleibt, sondern dass es für den Beamten einsichtig und dass für außenstehende Dritte nachvollziehbar wird, dass der Beamte die Gründe und Argumente des Dienstherrn erfährt und für ihn der Weg sichtbar wird, der zu diesem (Gesamt-)Werturteil geführt hat (BVerwG, Urt. v. 26.6.1980, aaO, S, 251f.; Nds. OVG, Urt. v. 8.6.1999 - 5 L 1060/97 - u. Urt. v. 6.10.1999 - 2 L 2645/98 -).

  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.02.2003 - 2 LA 2953/01
    Hierbei reicht es aus, dass ein die Entscheidung des Verwaltungsgerichts tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt werden (vgl. BVerfG, 2. Kammer des Ersten Senats, Beschl. v. 23.6.2000 - 1 BvR 830/00 - , DVBl. 2000, 1458(1459) = NdsVBl.

    2000, 244(245) = NVwZ 2000, 1163).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.01.1999 - 3 B 2861/97

    Erschließungsbeitrag; Vorläufiger Rechtsschutz; Verwaltungsgerichtliche

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.02.2003 - 2 LA 2953/01
    Zwar hat der Gesetzgeber bei dem Zulassungsgrund nach § 124 Abs. 2 Nr. 2 VwGO a. F. negativ an die tatbestandlichen Voraussetzungen für den Erlass eines Gerichtsbescheides (§ 84 Abs. 1 Satz 1 VwGO) und die Übertragung an den Einzelrichter (§ 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 VwGO) angeknüpft, wird aber eine Streitsache vor dem Verwaltungsgericht nicht durch den Einzelrichter, sondern durch die Kammer entschieden, so indiziert dies entgegen der Ansicht der Klägerin nicht bereits das Vorliegen eines Zulassungsgrundes nach § 124 Abs. 2 Nr. 2 VwGO a. F. (Nds. OVG, Beschl. v. 16.9.1997 - 12 L 3580/97 -, NdsVBl. 1997, 282(283) u. Beschl. v. 6.12.2001 - 12 L 3584/01 - OVG NW, Beschl. v. 26.1.1999 - 3 B 2861/97 -, NVwZ-RR 1999, 696(697); Schenke, aaO, RdNr. 8 zu § 124).

    Im Übrigen hat die Beurteilung der besonderen tatsächlichen oder rechtlichen Schwierigkeiten i. S. des § 124 Abs. 2 Nr. 2 VwGO a. F. , die eine Berufungszulassung rechtfertigen können, nicht nach den Verhältnissen zu erfolgen, die dafür maßgebend gewesen sind, dass im erstinstanzlichen Verfahren eine Übertragung auf den Einzelrichter unterblieben ist, sondern nach den Verhältnissen im Zeitpunkt der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts über den Zulassungsantrag (OVG NW, Beschl. v. 26.1.1999, aaO); auch von daher ist es verfehlt, aus dem Umstand, dass im erstinstanzlichen Verfahren nicht der Einzelrichter, sondern die Kammer entschieden hat, schließen zu wollen, die Rechtssache habe im Zeitpunkt der Zulassungsentscheidung durch das Oberverwaltungsgericht (weiterhin oder überhaupt) besondere tatsächliche oder rechtliche Schwierigkeiten.

  • OVG Niedersachsen, 16.09.1997 - 12 L 3580/97

    Darlegungserfordernis bei Zulassung der Berufung; Berufungszulassung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.02.2003 - 2 LA 2953/01
    An die Darlegung sind nicht geringe Anforderungen zu stellen (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 16.9.1997 - 12 L 3580/97 - , NdsVBl. 1997, 282 ; Bader, DÖV 1997, 442; ders., in: Bader/Funke-Kaiser/Kuntze/von Albedyll, VwGO, 1999, RdNrn. 27ff. zu § 124 a; Seibert, DVBl. 1997, 932; Schenke, in: Kopp/Schenke, VwGO, 13. Aufl. 2003, RdNr. 34 zu § 124 a).

    Zwar hat der Gesetzgeber bei dem Zulassungsgrund nach § 124 Abs. 2 Nr. 2 VwGO a. F. negativ an die tatbestandlichen Voraussetzungen für den Erlass eines Gerichtsbescheides (§ 84 Abs. 1 Satz 1 VwGO) und die Übertragung an den Einzelrichter (§ 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 VwGO) angeknüpft, wird aber eine Streitsache vor dem Verwaltungsgericht nicht durch den Einzelrichter, sondern durch die Kammer entschieden, so indiziert dies entgegen der Ansicht der Klägerin nicht bereits das Vorliegen eines Zulassungsgrundes nach § 124 Abs. 2 Nr. 2 VwGO a. F. (Nds. OVG, Beschl. v. 16.9.1997 - 12 L 3580/97 -, NdsVBl. 1997, 282(283) u. Beschl. v. 6.12.2001 - 12 L 3584/01 - OVG NW, Beschl. v. 26.1.1999 - 3 B 2861/97 -, NVwZ-RR 1999, 696(697); Schenke, aaO, RdNr. 8 zu § 124).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 16.02.1998 - 2 A 11966/97

    Berufungszulassung; Berufungszulassungsgründe; Geltendmachen neuer Tatsachen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.02.2003 - 2 LA 2953/01
    Dieser Gesetzeszweck erfordert es aber, zumindest solche Tatsachen, die ein Beteiligter unter Verletzung seiner prozessualen Mitwirkungspflicht nicht in das erstinstanzliche Verfahren eingeführt hat, obwohl er dies ohne weiteres hätte tun können, im Rahmen des Zulassungsgrundes nach § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO a. F. für unbeachtlich anzusehen (ebenso: OVG Berlin, Beschl. v. 26.2.1998 - 8 SN 28/98 -, NVwZ-RR 1999, 211 u. Beschl. v. 1.4.1998 - 2 SN 10/98 -, NVwZ 1998, 1093(1094); OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 16.2.1998 - 2 A 11966/97 -, NVwZ 1998, 1094(1095); Bader, in: Bader/Funke-Kaiser/von Albedyll, aaO, RdNr. 30 i. V. m. RdNr. 12 zu § 124).

    Die hier gegebene Konstellation, die durch den Verstoß des Beteiligten gegen ihm obliegende Mitwirkungspflichten gekennzeichnet ist, unterscheidet sich auch wesentlich von der Geltendmachung neuer Tatsachen, die erst nach dem Ergehen des angefochtenen Urteils entstanden oder den Beteiligten bekannt geworden sind (zu deren Berücksichtigung im Zulassungsverfahren s. OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 15.9.1997 - 6 A 12008/97 -, DÖV 1998, 126 u. Beschl. v. 16.2.1998, aaO; Nds. OVG, Beschl. v. 9.2.1998 - 12 M 5642/98 -, NdsVBl.

  • OVG Niedersachsen, 09.02.1998 - 12 M 5642/98

    Rechtsmittelzulassungsverfahren; Neue Tatsachen; Neue Beweismittel;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.02.2003 - 2 LA 2953/01
    Die hier gegebene Konstellation, die durch den Verstoß des Beteiligten gegen ihm obliegende Mitwirkungspflichten gekennzeichnet ist, unterscheidet sich auch wesentlich von der Geltendmachung neuer Tatsachen, die erst nach dem Ergehen des angefochtenen Urteils entstanden oder den Beteiligten bekannt geworden sind (zu deren Berücksichtigung im Zulassungsverfahren s. OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 15.9.1997 - 6 A 12008/97 -, DÖV 1998, 126 u. Beschl. v. 16.2.1998, aaO; Nds. OVG, Beschl. v. 9.2.1998 - 12 M 5642/98 -, NdsVBl.

    1998, 162 = DVBl. 1998, 492; Beschl. v. 3.11.1998 - 9 L 536/97 -, NdsVBl.

  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.02.2003 - 2 LA 2953/01
    Wird ein Verstoß gegen den Amtsermittlungsgrundsatz (§ 86 Abs. 1 VwGO) geltend gemacht, muss dementsprechend substantiiert dargelegt werden, hinsichtlich welcher tatsächlichen Umstände Aufklärungsbedarf bestanden hat, welche für geeignet und erforderlich gehaltenen Aufklärungsmaßnahmen hierfür in Betracht gekommen wären und welche tatsächlichen Feststellungen bei Durchführung der unterbliebenen Sachverhaltsaufklärung voraussichtlich getroffen worden wären; weiterhin muss entweder dargelegt werden, dass bereits im Verfahren vor dem Tatsachengericht, insbesondere in der mündlichen Verhandlung, auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr gerügt wird, hingewirkt worden ist, oder dass sich dem Verwaltungsgericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken von sich aus hätten aufdrängen müssen (BVerwG, Beschl. v. 19.8.1997 - BVerwG 7 B 261.97 -, NJW 1997, 3328).
  • OVG Niedersachsen, 31.08.1998 - 1 L 3914/98

    Rechtsmittelzulassung; Flächennutzungsplan; Widersprechende Darstellungen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.02.2003 - 2 LA 2953/01
    Hierbei kann der Senat für dieses Zulassungsverfahren offen lassen, ob ein Zulassungsgrund nach § 124 Abs. 2 Nr. 2 VwGO a. F. bereits dann vorliegt, wenn sich im Zulassungsverfahren ein nicht klärungsfähiger Sachverhalt ergibt (so Nds. OVG, Beschl. v. 31.8.1998 - 1 L 3914/98 -, Nds.Rpfl. 1999, 44f. u. Beschl. v. 13.2.2001 - 5 L 284/00 -); denn eine derartige Fallgestaltung liegt hier nicht vor.
  • BVerwG, 26.08.1993 - 2 C 37.91

    Voraussetzungen für die Beförderung eines Beamten auf Lebenszeit - Anforderungen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.02.2003 - 2 LA 2953/01
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (s. z. B. Urt. v. 26.6.1980 - BVerwG 2 C 8.78 -, BVerwGE 60, 245; Urt. v. 28.8.1993 - BVerwG 2 C 37.91 -, Buchholz 232.1 § 40 BBG Nr. 15) und der beiden mit Beamtensachen befassten Senate des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts (s. etwa das Urt. des beschließenden Senats v. 13.9.1995 - 2 L 636/91 - und des 5. Senats v. 8.6.1999 - 5 L 1060/97 -) ist der für den Dienstherrn bei der Erstellung einer dienstlichen Beurteilung handelnde Beamte nicht verpflichtet, ein (reines) Werturteil - wie das hier umstrittene (Gesamt-)Werturteil "befriedigend" in der Beurteilung vom 1. Oktober 1998 - , welches nicht auf einer bestimmten Tatsachengrundlage beruht, sondern auf einer Vielzahl von Eindrücken und Beobachtungen, durch bestimmte Tatsachen zu belegen.
  • BVerfG, 21.01.2000 - 2 BvR 2125/97

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde einer türkischen Asylbewerberin

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.02.2003 - 2 LA 2953/01
    Insgesamt ist bei den Darlegungserfordernissen zu beachten, dass sie nicht in einer Weise ausgelegt und angewendet werden, welche die Beschreitung des eröffneten (Teil-)Rechtswegs in einer unzumutbaren, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigenden Weise erschwert (BVerfG, 1. Kammer des Zweiten Senats, Beschl. v. 21.1.2000 - 2 BvR 2125/97 - , DVBl. 2000, 407).
  • BVerwG, 13.05.1965 - II C 146.62

    Beamtenrechtliche Beurteilung

  • OVG Niedersachsen, 18.01.1999 - 12 L 5431/98

    Ernstliche Zweifel; Berufung; Erfolgswahrscheinlichkeit; Richtigkeit eines

  • VGH Hessen, 26.03.1998 - 6 TZ 4017/97

    Zulassung der Beschwerde wegen ernstlicher Zweifel am Ergebnis der Entscheidung;

  • VGH Baden-Württemberg, 18.12.1997 - A 14 S 3451/97

    Zulassung der Beschwerde wegen ernstlicher Zweifel: Änderung der Sach- und

  • OVG Berlin, 01.04.1998 - 2 SN 10.98

    Baustopp wegen Artenschutz, Antragsbefugnis eines anerkannten

  • OVG Niedersachsen, 03.11.1998 - 9 L 5136/97

    Rechtsmittelzulassungsverfahren; Veränderung der Rechtslage; Antragsfrist; Frist

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.06.1997 - 15 E 444/97

    Zulassungsantrag; Geltend gemachtes Vorbringen; Erstinstanzliche Entscheidung;

  • OVG Rheinland-Pfalz, 15.09.1997 - 6 A 12008/97

    Zulassung der Berufung; Zulassungsantragsfrist; Rechtslageänderung

  • OVG Niedersachsen, 13.07.1999 - 9 M 2465/99

    Ernstliche Zweifel; nachträgliche Veränderungen; Sachverhalt, falscher; Vortrag,

  • OVG Berlin, 26.02.1998 - 8 SN 28.98

    Einstweilige Anordnung; Nachschieben eines Tatsachenvortrags

  • OVG Niedersachsen, 22.04.1997 - 2 L 2818/96

    Rechtsschutzbedürfnis für Klage gegen e. als aktueller; Beurteilung, dienstliche;

  • OVG Niedersachsen, 22.04.2005 - 13 LA 102/04

    Abwehrpumpbetrieb; Aufbereitung; Auslegung; Ausnahmevorschrift; Behandlung;

    Das bloße Benennen oder Geltendmachen eines Zulassungsgrundes genügt dem Darlegungserfordernis ebensowenig wie eine bloße Wiederholung des erstinstanzlichen Vorbringens (vgl. Nds. OVG, DVBl. 1999, 478; NordÖR 2003, 196; Kopp/Schenke, VwGO, 13. Auflage, § 124a Rn. 34).

    Allerdings darf durch das Darlegungserfordernis die Beschreitung des eröffneten Rechtswegs nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigende Weise erschwert werden (BVerfG, DVBl. 2000, 407; Nds. OVG, NordÖR 2003, 196).

    Für die Darlegung ist es danach ausreichend, aber auch erforderlich, dass sich ein Antrag nicht darauf beschränkt, die Richtigkeit der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung allgemein oder unter Wiederholung des erstinstanzlichen Vorbringens anzuzweifeln, sondern hinreichend fallbezogen und substantiiert auf die Erwägungen des Verwaltungsgerichts zu den für die Entscheidung maßgeblichen Rechts- und Tatsachenfragen eingeht, deren Unrichtigkeit mit jedenfalls nicht unvertretbaren Erwägungen dartut und sich dazu verhält, dass und aus welchen Gründen die verwaltungsgerichtliche Entscheidung auf diesen - aus der Sicht des Rechtmittelführers fehlerhaften - Erwägungen beruht (vgl. Nds. OVG, DVBl. 1999, 478; NordÖR 2003, 196).

    Solche liegen nur dann vor, wenn nach Maßgabe der Ausführungen in der Antragsschrift erhebliche Gründe dafür sprechen, dass die angefochtene Entscheidung im Ergebnis einer rechtlichen Prüfung wahrscheinlich nicht standhalten wird und ein Erfolg der zuzulassenden Berufung (mindestens) ebenso wahrscheinlich ist wie ihr Misserfolg (vgl. Senat, NVwZ-RR 2004, 562 f.; Nds. OVG, DVBl 1999, 478 f.; NordÖR 2003, 196 [196 f.]; Kopp/Schenke, a.a.O., § 124 Rn. 7).

  • OVG Niedersachsen, 12.11.2007 - 2 LA 423/07

    Anforderungen an das Vorliegen eines Fortsetzungsfeststellungsinteresses gemäß §

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes, der der Senat aus Gründen der Einheitlichkeit der Rechtsprechung folgt, sind bei der Prüfung, ob der Zulassungsgrund des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO vorliegt, erstmals von dem Kläger innerhalb der Antragsfrist vorgetragene Tatsachen zu berücksichtigen (BVerwG, Beschl. v. 14.6.2002 - 7 AV 1/02 -, NVwZ-RR 2002, 894; a. A. noch Senatsbeschluss vom 10.2.2003 - 2 LA 2953/01 -, NordÖR 2003, 196; vgl. zu dem Meinungsstand etwa Seibert, in: Sodan/Ziekow, a. a. O., § 124 Rdnr. 86 ff. m. w. N.).
  • OVG Niedersachsen, 05.11.2012 - 2 LA 177/12

    Berücksichtigung eines bereits in der ersten Instanz möglichen Vortrags im

    In Anlehnung an die höchstrichterliche Rechtsprechung (BVerwG, Beschl. v. 14.6.2002 - 7 AV 1.02 -, DVBl. 2002, 1556 = NVwZ-RR 2002, 894) geht der Senat davon aus, dass bei der Prüfung, ob der Zulassungsgrund des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO vorliegt, auch solche nach materiellem Recht entscheidungserheblichen und von dem jeweiligen Kläger erstmals innerhalb der Zulassungsbegründungsfrist vorgetragenen Tatsachen zu berücksichtigen sind, die vom Verwaltungsgericht (nur) deshalb im Zeitpunkt seiner Entscheidung außer Betracht gelassen wurden, weil sie von den Beteiligten nicht vorgetragen und mangels entsprechender Anhaltspunkte auch nicht von Amts wegen zu ermitteln gewesen waren (ebenso Sen., Beschl. v. 12.11.2007 - 2 LA 423/07 -, juris; a.A. noch Sen., Beschl. v. 10.2.2003 - 2 LA 2953/01 -, juris; Neuhäuser, Die Zulassung der Berufung im Verwaltungsprozess unter den Einwirkungen des Verfassungs- und des Unionsrechts, Schriften zum öffentl. Recht, Bd. 1210, S. 116, 127 ff).
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